Fehldiagnose Nürnberg – Finden Sie kompetente Unterstützung vom Fachanwalt
Fehldiagnosen kommen im Berufsalltag eines Arztes leider immer wieder vor, denn Ärzte sind auch nur Menschen. Damit müssen die betroffenen Patienten sich aber nicht zufrieden geben.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit einer Fehldiagnose:
Habe ich Anspruch auf Einsicht in meine Patientenakte?
Wie läuft ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle der Ärztekammer ab?
Was kostet ein Prozess wegen einer Fehldiagnose?
Gibt es in Nürnberg besondere Regelungen im Hinblick auf eine Fehldiagnose zu beachten?
Als Patient einem Arzt eine Fehldiagnose zu beweisen, ist sehr schwer. Patienten finden kompetente und erfahrene Unterstützung bei einem Fachanwalt für Medizinrecht in Nürnberg. Nehmen Sie die Hilfe eines Experten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Anspruch!
Für viele Patienten ist der Besuch beim Zahnarzt mit Angst verbunden.
Kommt es zu Komplikationen bei der Behandlung, oder wird der Patient nicht ausreichend über die Behandlung oder die damit verbundenen Therapiekosten aufgeklärt, muss der Zahnarzt unter Umständen für die fehlerhafte Behandlung haften.
Vor Operationen und Behandlungen müssen Patienten vom behandelnden Arzt über die Risiken des Eingriffs aufgeklärt werden.
Je nach Eingriff kann hier auch eine besondere Aufklärung notwendig sein.
Wird ein Patient nicht ordnungsgemäß über die Chancen und Risiken einer Behandlung im Krankenhaus aufgeklärt, kann das Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch des Krankenhauses haben.
Rund 3.400 Behandlungsfehler verursachten Ärzte einer aktuellen Statistik zur Folge im vergangenen Jahr in Deutschland.
In vielen Fällen müssen letztlich Gerichte entscheiden, ob eine Arzthaftung in Frage kommt und wie hoch der Anspruch der betroffenen Patienten auf Schadensersatz ausfällt.
Schwerstkranke Patienten können von ihrer Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kostenübernahme für eine Cannabis-Therapie verlangen – nach einem aktuellen Gerichtsurteil aber nur dann, wenn enn der behandelnde Arzt eine umfassende und im hohen Maße sorgfältige Einschätzung abgegeben hat.
Jedes zweite Kind trägt in Deutschland eine Zahnspange.
Die Behandlungskosten für diese kieferorthopädische Maßnahmen sind nicht unerheblich und werden von den gesetzlichen Krankenkassen oder privaten Zahnzusatzversicherungen nur unter bestimmten Bedingungen übernommen.