Erbfall – was nun? Fachanwalt für Erbrecht Dortmund hilft!
Ein Erbfall kann so unerwartet kommen wie ein Todesfall. Tritt er ein, sind die Erben oft überfordert mit der Situation und wissen nicht was bei einem Erbfall zu tun ist.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Erbfall:
Bestehen Unfall- /Lebensversicherungen die mit dem Tod fällig werden?
Müssen Bankkonten oder Versicherungen gekündigt, oder aufgelöst werden?
Bestehen Verträge die gekündigt werden müssen?
Gibt es in Dortmund besondere Regelungen im Hinblick auf den Erbfall zu beachten?
Alle Fragen rund um den Erbfall beantwortet ein Fachanwalt für Erbrecht in Dortmund kompetent und vertrauensvoll. Er weiß, welche Schritte im Erbfall zuerst gemacht werden müssen und begleitet Sie mit seinem juristischen Rat während der ganzen Abwicklung der Erbschaft.
Angehörige haben die Möglichkeit die Urne eines Verstorbenen aus einem wichtigen Grund umbetten zu lassen.
Eine Umbettung kann etwa dann in Betracht kommen, wenn die Angehörigen wegziehen und sich niemand um die Grabstätte kümmern kann oder wenn der Verstorbene in einem Familiengrab mit anderen verstorbenen Familienmitgliedern zusammengeführt werden soll.
Die Friedhofsverwaltung muss in jedem Fall die Umbettung einer Urne genehmigen.
Erben müssen grundsätzlich die Kosten für die Bestattung des Erblassers zahlen.
Es gibt allerdings Möglichkeiten, wie Erben um die Zahlung der Bestattungskosten herumkommen.
Eine Erbschaft ist nicht immer Grund zur Freude.
Oftmals wird den Erben ein überschuldeter Nachlass hinterlassen, für den sie dann gerade stehen müssen.
Unter bestimmten Voraussetzungen öffnet sich die finanzielle Schlinge für die Erben und es ist eine Anfechtung des überschuldeten Nachlasses möglich.
Wenn es im Erbfall weder ein Testament noch Erben gibt, werden oft private Unternehmen für die Erbenermittlung eingeschaltet.
Vor der Beauftragung eines professionellen Erbenermittlers sollten seine angebotenen Dienstleistungen und Honorarforderungen genau geprüft werden.
Will sich eine Erbengemeinschaft auflösen, geschieht dies mit einem Erbauseinandersetzungsvertrag.
Hier wird geregelt, wie der Nachlass verteilt werden soll.
Doch Vorsicht: Unglückliche Formulierungen können zu einem unbeabsichtigten Erbverzicht führen!