Ob Aktien, Fonds, Immobilien oder Lebensversicherungen: In Deutschland werden jährlich Milliardenbeträge in unterschiedlichste Kapitalanlagen investiert. Dabei gibt es viele schwarze Schafe auf dem Kapitalmarkt, die leichtgläubigen Investoren hohe Renditen bei unseriösen Anlagen versprechen.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit einem Anlagebetrug:
Wie kann man verhindern Opfer eines Anlagebetrugs zu werden?
Wie geht man als Opfer eines Anlagebetrugs vor?
Gibt es in Bonn Bad Godesberg besondere Formen von Anlagebetrug?
Welche Ansprüche haben Opfer eines Anlagebetrugs?
Wer Opfer eines Anlagebetrugs geworden ist, sollte umgehend einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Bonn Bad Godesberg aufsuchen. Oft besteht die Möglichkeit das investierte Geld etwa durch Einfrieren von Bankkonten zurückzuholen.
Ob es der zerrissene 10-Euro-Schein ist oder der 20er, der mit in die Wäsche gerutscht ist: Beschädigte Banknoten werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Deutschen Bundesbank ersetzt.
Löst ein Kunde seinen Immobilienkredit bei seiner bisherigen Bank durch eine andere Bank ab, darf dafür keine Bearbeitungsgebühr für Treuhandauftrag/Ablösung Kundendarlehn erhoben werden.
So lautet eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm.
Banken und Finanzdienstleister sind aufgrund einer EU-Richtlinie seit dem 31.10.18 verpflichtet ihre Kunden besser über anfallende Bankgebühren zu informieren.
Die EU-Zahlungskontenrichtlinie soll zu einer besseren Vergleichbarkeit von Entgelten, Wechsel und Zugang zu Zahlungskonten beitragen.
Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, informiert in diesem Expertentipp über mögliche Ansprüche gegenüber Anlagevermittlern, Anlageberatern und Wirtschaftsprüfern sowie die Möglichkeit drohender Rückforderungen des Insolvenzverwalters aufgrund der Qualifizierung des Direktinvestments der EN Storage GmbH als Schneeballsystem.
Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der deutschen P&R-Gesellschaften ist nunmehr am 24.07.2018 eröffnet worden.
Geschädigte Anleger haben nun bis einschließlich 14.09.2018 Gelegenheit ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.
Ob und in welcher Höhe sie mit Rückzahlungen innerhalb der Insolvenzverfahren rechnen können erscheint angesichts der Erkenntnisse der Insolvenzverwalter unsicher.