Fragen zum Wohnungseigentumsrecht? Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Duisburg kontaktieren!
Endlich in den eigenen vier Wänden leben! Eine Eigentumswohnung ist der Traum von vielen Menschen. Doch im Zusammenleben mit den anderen Wohnungseigentümern kommt es häufig zu Konflikten. Das WEG-Recht regelt die wichtigsten Fragen rund um das Wohnungseigentum.
Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung sind viele Rechte und Pflichten verbunden. Im undurchsichtigen Paragraphendschungel finden juristische Laien nur schwer Anworten auf ihre rechtlichen Probleme und Fragen.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit einem Wohnungseigentumsrecht:
Was ist eine Teilungserklärung?
Wie geht man gegen einen Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft vor?
Welche Instandsetzungsmaßnahmen müssen von allen Wohnungseigentümern getragen werden?
Gibt es in Duisburg besondere Regelungen im Hinblick auf das Wohnungseigentumsrecht zu beachten?
Erwerber einer Eigentumswohnung oder Wohnungseigentümer, die Ärger mit der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung haben, sollten sich die Unterstützung eines Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Duisburg holen. Er steht mit seinem juristischem Fachwissen und seiner beruflichen Erfahrung bei allen Konflikten rund um das Wohnungseigentum an Ihrer Seite!
Eigentümerbeschlüsse, Hausverwaltung, Instandhaltung und Nutzung – Wohnungseigentümer werden mit vielen Rechtsfragen konfrontiert.
Zudem bringt das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz zahlreiche Veränderungen für Wohnungseigentümer mit sich.
Ein immer währendes Streitthema unter Nachbarn: Darf man Nachbars Pflanzen, die über den Gartenzaun wachsen und unter Umständen noch das eigene Grundstück verschatten, einfach abschneiden?
Wie viel Überwuchs muss man dulden?
Und wer muss die Kosten für die Beseitigung der überwachsenden Pflanzen tragen?
Beim Thema Eigenbedarf kommt es immer wieder zum Konflikt zwischen Mieter und Vermieter.
Lebensgefährtin, Kinder, pflegebedürftige Oma, Au pair - Für wen darf Eigenbedarf angemeldet werden?
Und wann liegt eine unzumutbare Härte für den Mieter vor?
Muss ein Mieter, etwa aufgrund von Krankheit oder Tod, seine Mietwohnung verlassen, können die Rechte aus dem Mietvertrag unter bestimmten Voraussetzungen auf seine Verwandten übertragen werden.
Doch dürfen die einfach in die Wohnung des Verstorbenen einziehen?
Ob es der beruflich bedingte Ortswechsel oder die Trennung vom Partner ist: Mieter dürfen ihre Mietwohnung an andere Mitbewohner untervermieten.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter der Untervermietung zu stimmt.
Anderenfalls kann dem Mieter die fristlose Kündigung seines Mietverhältnisses ins Haus flattern.
Aber auch der Vermieter muss aufpassen – unberechtigte Verweigerung einer Zustimmung zur Untermiete kann zu Schadensersatzforderungen der Mieter führen!