Patientenverfügung – Guter Rat vom Fachanwalt für Medizinrecht Bremen Ost
Ob Unfall oder Krankheit – die Situation seinen Willen nicht mehr äußern zu können, kann plötzlich eintreten und betrifft nicht nur alte Menschen. In einer Patientenverfügung wird der Wille des Patienten hinsichtlich der Durchführung oder Unterlassung von bestimmten medizinischen Maßnahmen hinterlegt. Damit die Patientenverfügung auch wirksam ist, gilt es einiges zu beachten.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit der Patientenverfügung
Muss die Patientenverfügung einer bestimmten Form entsprechen?
Wer darf eine Patientenverfügung treffen?
Welche Kosten entstehen bei einer Patientenverfügung?
Wo sollte die Patientenverfügung hinterlegt werden?
Gibt es in Bremen Ost besondere Regelungen im Hinblick auf die Patientenverfügung zu beachten?
Ein Fachanwalt für Medizinrecht in Bremen Ost kennt aufgrund seiner Berufspraxis und seinem stets aktuellen Fachwissen alle Fallstricke, die eine Patientenverfügung haben kann. Er berät Sie kompetent zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung stellen.
Im Erbfall fordern Behörden oder Banken vom Erben in der Regel einen Erbschein, mit dem er nachweisen kann, dass er auch der rechtmäßige Erbe ist.
Doch ist wirklich immer ein Erbschein notwendig?
Wo erhält man den Erbschein?
Wie lange dauert das?
Wenn es im Erbfall weder ein Testament noch Erben gibt, werden oft private Unternehmen für die Erbenermittlung eingeschaltet.
Vor der Beauftragung eines professionellen Erbenermittlers sollten seine angebotenen Dienstleistungen und Honorarforderungen genau geprüft werden.
Fordert ein Kind nach dem Tod des ersten Elternteils bei Vorliegen eines Berliner Testaments eine Auskunft über den Wert des Erbes und zudem Geld, kann dadurch die Pflichtteilsstrafklausel ausgelöst werden.
Das Kind verliert dann seine Erbenstellung nach dem Tod des länger lebenden Elternteils.
Die Aussicht auf ein Erbe ist für die allermeisten Menschen zunächst ein Grund zur Freude.
Doch was tun, wenn man sich nicht sicher ist, ob der Erblasser nur Schulden hinterlässt?
Und haftet der Erbe dann mit seinem Vermögen für die Schulden des Erblassers?
Will sich eine Erbengemeinschaft auflösen, geschieht dies mit einem Erbauseinandersetzungsvertrag.
Hier wird geregelt, wie der Nachlass verteilt werden soll.
Doch Vorsicht: Unglückliche Formulierungen können zu einem unbeabsichtigten Erbverzicht führen!