Immobilienrecht – Soforthilfe vom Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht!
Ob Immobilienverkäufer, Immobilienkäufer, Makler, Bauherr oder Mieter – jeder, der mit Immobilien beschäftigt ist, sieht sich einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen ausgesetzt. Hier hilft oft nur die Hilfe eines Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Immobilienrecht:
Benötigt man für einen Hausverkauf einen Energieausweis?
Was ist eine Teilungsvereinbarung?
Wie hoch sind die Notargebühren beim Erwerb einer Immobilie?
Wie geht man bei Mietmängel vor?
Was versteht man unter Bestellerprinzip im Hinblick auf die Beauftragung eines Maklers?
Gibt es in Mönchengladbach besondere Regelungen im Hinblick auf das Immobilienrecht zu beachten?
Ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Mönchengladbach verfügt neben den spezialisierten Kenntnissen im Immobilienrecht auch über wertvolle branchenrelevante Erfahrungen. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie noch heute einen Immobilienrechts-Experten.
Wann muss der Vermieter dem Mieter den Schlüssel für seine angemietete Wohnung übergeben?
Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel behalten?
Darf der Mieter einfach das Türschloss wechseln?
Wer trägt die Kosten beim Schlüsselverlust?
Eigentümerbeschlüsse, Hausverwaltung, Instandhaltung und Nutzung – Wohnungseigentümer werden mit vielen Rechtsfragen konfrontiert.
Zudem bringt das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz zahlreiche Veränderungen für Wohnungseigentümer mit sich.
Ein immer währendes Streitthema unter Nachbarn: Darf man Nachbars Pflanzen, die über den Gartenzaun wachsen und unter Umständen noch das eigene Grundstück verschatten, einfach abschneiden?
Wie viel Überwuchs muss man dulden?
Und wer muss die Kosten für die Beseitigung der überwachsenden Pflanzen tragen?
Beim Thema Eigenbedarf kommt es immer wieder zum Konflikt zwischen Mieter und Vermieter.
Lebensgefährtin, Kinder, pflegebedürftige Oma, Au pair - Für wen darf Eigenbedarf angemeldet werden?
Und wann liegt eine unzumutbare Härte für den Mieter vor?
Muss ein Mieter, etwa aufgrund von Krankheit oder Tod, seine Mietwohnung verlassen, können die Rechte aus dem Mietvertrag unter bestimmten Voraussetzungen auf seine Verwandten übertragen werden.
Doch dürfen die einfach in die Wohnung des Verstorbenen einziehen?