Fachanwälte gewerblicher Rechtsschutz in Nordkirchen
Gewerblicher Rechtsschutz: Schutz für und vor wem?
Punkte, in denen ein Fachanwalt helfen kann
Vorteile eines Fachanwalts vor Ort
Benötigen Sie den Rat eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz mit Kanzleisitz in oder bei Nordkirchen, können Sie gleich hier Kontakt aufnehmen. Nachstehend können Sie sich über die Details seiner Tätigkeitsfelder informieren.
Gewerblicher Rechtsschutz: Schutz für und vor wem?
Der gewerbliche Rechtsschutz tangiert rein juristisch betrachtet viele benachbarte Rechtsgebiete. Das sind im Wesentlichen strittige Punkte im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht sowie im Strafrecht im Allgemeinen.
Im Mittelpunkt des gewerblichen Rechtsschutzes steht also ein Gewerbe mit dem von ihn entwickelten oder gebrauchten Rechte.
Punkte, in denen ein Fachanwalt helfen kann
Sie
haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Konkurrenz oder eine Vereinigung (Verband o.ä.) erhalten und benötigen Rechtsrat, wie Sie sich hierbei am besten verhalten?
möchten eine wettbewerbswidrig Aktion eines Konkurrenten unterbunden wissen?
möchten Schadensersatzansprüche geltend machen oder abwehren?
möchten gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen oder sehen sich diesbezügliche Angriffe gegenüber
möchten überprüfen lassen, ob die Gestaltung Ihrer Werbemaßnahmen (Bild, Flyer, Anzeige, Internetauftritt, Logo, Slogan etc.) rechtlich zulässig sind?
möchten eine Marke eintragen lassen und möchten sich hierbei rechtlich absichern?
Bei diesen Fragen und Problemen kann ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz optimale Hilfe bieten. Darüber hinaus fallen für viele Rechtsanwälte unter diesen Bereich auch Fragen und Probleme im Kartellrecht. Haben Sie ein kartellrechtliches Problem, fragen Sie den Anwalt Ihrer Wahl bei der Kontaktaufnahme nach seiner Erfahrung in diesem Bereich.
Vorteile eines Fachanwalts vor Ort
Generell bietet ein Fachanwalt in seinem Spezialbereich durch seine Weiterbildung umfassende Erfahrung und aktuelles Know-How. Gerade beim gewerblichen Rechtsschutz, bei dem es oft um existenzielle Fragen geht, kommt Ihnen ein solcher Erfahrungsschatz zu einhundert Prozent zu Gute. Beauftragen Sie einen Fachanwalt in oder bei Nordkirchen haben Sie zudem schlichtweg praktische Vorteile: Seine Kanzlei ist schnell zu erreichen, vertrauliche Dokumente können also persönlich übergeben werden; Schlichtungsgespräche können zeitnah vereinbart werden und sollte es tatsächlich vor Gericht gehen, wird sowieso am Gericht vor Ort verhandelt.
Entscheiden Sie sich deshalb für einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in oder in der Nähe von Nordkirchen.
Influencer und YouTuber müssen die auf ihrem Account platzierte Werbung auch als Werbung kennzeichnen.
Werden auf Bildern, die ein Blogger auf seinem Account einstellt, Waren oder Dienstleistungen präsentiert, muss das unter bestimmten Voraussetzungen als Werbung kenntlich gemacht werden.
Jetzt hat sich auch der Bundesgerichtshof zur Kennzeichnungspflicht für Werbung auf Social-Media geäußert.
Wird eine Fotografie mit der Zustimmung ihres Urhebers auf einer Website veröffentlicht und ist frei zugänglich, bedeutet das nicht, dass sie auch auf anderen Websites verwendet werden darf.
Der EuGH hat entschieden, dass für die Verwendung der Fotografie auf einer anderen Website erneut die Zustimmung des Urhebers eingeholt werden muss.
Ein Hotel darf auf seiner Internetseite nicht mit sternenähnlichen Symbolen, die in einer Reihe angeordnet sind werben, wenn es nicht eine aktuelle Hotelklassifizierung besitzt, entschied jüngst das Oberlandesgericht Celle.
Die Werbung von Lidl, bei der Burger wie Olympischen Ringe auf einem Grill gelegt waren, verstößt nicht gegen das Gesetz zum Schutz des Olympischen Emblems und der Olympischen Bezeichnungen, entschied kürzlich das Oberlandesgericht Stuttgart.
Die Ausstellungsstücke in einem Möbelhaus müssen mit einem Gesamtpreis ausgezeichnet sein.
Es reicht nicht aus, dass an den Möbelstücken ein Preisschild mit einem Teil des Preises hängt und auf der Rückseite befinden sich Informationen zu Errechnung des Gesamtpreises.
Dies ist für Verbraucher missverständlich und ein Wettbewerbsverstoß.