Testaments- und Vertragsgestaltung München Untermenzing
Bei Fachanwaltsuche finden Sie ausschließlich besonders qualifizierte und erfahrene Fachanwälte zum Thema Testaments- und Vertragsgestaltung. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" haben diese von der für München Untermenzing zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Dazu haben die angehenden Fachanwälte für Testaments- und Vertragsgestaltung umfangreiche Kenntnisse in Theorie und Praxis erworben. Einerseits haben sie in den vergangenen drei Jahren eine bestimmte Anzahl an Fällen im Testaments- und Vertragsgestaltung bearbeitet. Andererseits haben sie sich in einem Fachanwaltskurs umfassende theoretische Kenntnisse im Fachgebiet Erbrecht angeeignet und in einer Prüfung erfolgreich nachgewiesen. Fachanwälte für Erbrecht müssen sich übrigens nach ihrer Ernennung jährlich fortbilden. Sie dürfen auch nur in ingesamt drei Rechtsgebieten den Titel "Fachanwalt" erwerben.
Rechtsbeiträge
zu Testaments- und Vertragsgestaltung
Will sich eine Erbengemeinschaft auflösen, geschieht dies mit einem Erbauseinandersetzungsvertrag.
Hier wird geregelt, wie der Nachlass verteilt werden soll.
Doch Vorsicht: Unglückliche Formulierungen können zu einem unbeabsichtigten Erbverzicht führen!
Erben müssen grundsätzlich die Kosten für die Bestattung des Erblassers zahlen.
Es gibt allerdings Möglichkeiten, wie Erben um die Zahlung der Bestattungskosten herumkommen.
Wenn es im Erbfall weder ein Testament noch Erben gibt, werden oft private Unternehmen für die Erbenermittlung eingeschaltet.
Vor der Beauftragung eines professionellen Erbenermittlers sollten seine angebotenen Dienstleistungen und Honorarforderungen genau geprüft werden.
Verliert ein Erblasser während seines Klinikaufenthaltes seine Zahnprothese, haben die Erben keinen Anspruch Wertersatz, entschied das Landgericht Osnabrück.
Fordert ein Kind nach dem Tod des ersten Elternteils bei Vorliegen eines Berliner Testaments eine Auskunft über den Wert des Erbes und zudem Geld, kann dadurch die Pflichtteilsstrafklausel ausgelöst werden.
Das Kind verliert dann seine Erbenstellung nach dem Tod des länger lebenden Elternteils.