Erbfall – was nun? Fachanwalt für Erbrecht Münster hilft!
Ein Erbfall kann so unerwartet kommen wie ein Todesfall. Tritt er ein, sind die Erben oft überfordert mit der Situation und wissen nicht was bei einem Erbfall zu tun ist.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Erbfall:
Bestehen Unfall- /Lebensversicherungen die mit dem Tod fällig werden?
Müssen Bankkonten oder Versicherungen gekündigt, oder aufgelöst werden?
Bestehen Verträge die gekündigt werden müssen?
Gibt es in Münster besondere Regelungen im Hinblick auf den Erbfall zu beachten?
Alle Fragen rund um den Erbfall beantwortet ein Fachanwalt für Erbrecht in Münster kompetent und vertrauensvoll. Er weiß, welche Schritte im Erbfall zuerst gemacht werden müssen und begleitet Sie mit seinem juristischen Rat während der ganzen Abwicklung der Erbschaft.
Im Erbfall fordern Behörden oder Banken vom Erben in der Regel einen Erbschein, mit dem er nachweisen kann, dass er auch der rechtmäßige Erbe ist.
Doch ist wirklich immer ein Erbschein notwendig?
Wo erhält man den Erbschein?
Wie lange dauert das?
Wenn es im Erbfall weder ein Testament noch Erben gibt, werden oft private Unternehmen für die Erbenermittlung eingeschaltet.
Vor der Beauftragung eines professionellen Erbenermittlers sollten seine angebotenen Dienstleistungen und Honorarforderungen genau geprüft werden.
Fordert ein Kind nach dem Tod des ersten Elternteils bei Vorliegen eines Berliner Testaments eine Auskunft über den Wert des Erbes und zudem Geld, kann dadurch die Pflichtteilsstrafklausel ausgelöst werden.
Das Kind verliert dann seine Erbenstellung nach dem Tod des länger lebenden Elternteils.
Die Aussicht auf ein Erbe ist für die allermeisten Menschen zunächst ein Grund zur Freude.
Doch was tun, wenn man sich nicht sicher ist, ob der Erblasser nur Schulden hinterlässt?
Und haftet der Erbe dann mit seinem Vermögen für die Schulden des Erblassers?
Will sich eine Erbengemeinschaft auflösen, geschieht dies mit einem Erbauseinandersetzungsvertrag.
Hier wird geregelt, wie der Nachlass verteilt werden soll.
Doch Vorsicht: Unglückliche Formulierungen können zu einem unbeabsichtigten Erbverzicht führen!