
Fachanwalt Claus-Rudolf Löffler
Fachanwalt für Familienrecht
In der Kanzlei Löffler & Collegen sind wir auf das Familienrecht und das Erbrecht spezialisiert. Für beide Fachgebiete bin ich befugt, den Fachanwaltstitel zu führen. Außerdem bin ich Notar und ausgebildeter Mediator.
In familienrechtlichen und erbrechtlichen Fällen steht oftmals weniger das tatsächliche Recht haben vor Gericht im Vordergrund. Vielmehr geht es hier oft um nicht-juristische Konflikte und aufgewühlte Emotionen, die den klaren Blick auf die Situation versperren.
In einem solchen Fall ist oft die Mediation dem Gerichtsverfahren vorzuziehen. Denn hier haben die Beteiligten die Gelegenheit, über alle Punkte vernünftig zu diskutieren, die ihnen am Herzen liegen. Dabei kann es sowohl um juristische Themen gehen als auch um alle anderen Aspekte, die eines Gesprächs bedürfen.
Dabei leite ich als unparteiischer Mediator sachlich das Gespräch. Sollte es sich aber als unvermeidlich herausstellen, dann vertrete ich Sie natürlich auch vor Gericht verlässlich und mit vollem Einsatz.
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