Verantwortlich für den Inhalt:
Bernd Neureither
- Rechtsanwalt -
Neuwerk 1, 90547 Stein/Mfr.
und
Rollossweg 9,69121 Heidelberg
Fon: 06221 / 475747
Fax: 06221 / 8717443
E-Mail: neureither@rechtsanwalt-neureither.de
Internet:
http://www.rechtsanwalt-neureither.de
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
(verliehen durch die Bundesrepublik Deutschland)
zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Mitgliedsnummer: 114861
Die Steuernummer lautet 218/255/01727
(Finanzamt Fürth/Bay.).
Berufsrechtliche Regelungen:
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden.
Hierzu gehören insbesondere: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union.
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung von 250.000 EUR zu unterhalten. Das Nähere ergibt sich aus § 51 BRAO. Hinsichtlich des räunlichen Geltungsbereichs der Versicherung ist zu beachten: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Tätigkeiten, die über etwaige in anderen Staaten eingerichtete Kanzleien oder Büros abgewickelt werden, Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Beratung und Vertretung auf Gebieten des außereuropäischen Rechts und vor außereuropäischen Gerichten.
Die für Rechtsanwalt Bernd Neureither abgeschlossene Berufshaft- pflichtversicherung besteht bei der R+V Versicherung Wiesbaden zu Versicherungs-Nr. 450/25/514520941.
Die Abrechnung des anwaltlichen Honorars erfolgt grundsätzlich, soweit nicht ein anderes ausdrücklich schriftlich mit dem Mandanten vereinbart worden ist, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Speziell auf dem Gebiet des Zivil- und Arbeitsrechts richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit und der sich aus dem Gesetz ergebenden Gebührenhöhe (Gebührentabellen zum RVG).
Hinweis auf eine außergerichtliche Streitschlichtung im Falle fehlenden Einvernehmens in der Honorarfrage im Mandatsverhältnis:
Im Fall auftretender Stretigkeiten besteht nach §§ 73 Abs. 2 Nr. 3, 73 Abs. 5 BRAO auf Antrag eines Beteiligten die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regional zuständigen Rechtsanwaltskammer oder bei der Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), § 191 f BRAO, nach den dort aufgeführten Voraussetzungen, zu
finden über die Homepage der BRAK (
www.brak.de).