Soforthilfe beim Insolvenzrecht Saarbrücken Scheidt
Eine Insolvenz ist nicht nur eine wirtschaftlich existenzbedrohende Lage, sie geht auch an die Grenze der psychischen Belastbarkeit bei den Betroffenen. Es entsteht eine Vielzahl von Fragen rund um das Insolvenzrecht, die für die weitere Existenz einer Privatperson oder eines Unternehmens entscheidend sind, bei deren Beantwortung aber nur ein Insolvenzrechts-Experte helfen kann.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht:
Wann liegt eine haftungsrechtlich relevante Überschuldung eines Unternehmens vor?
Gibt es in Saarbrücken Scheidt besondere Regelungen im Hinblick auf das Insolvenzrecht zu beachten?
Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht in Saarbrücken Scheidt ist ein kompetenter Berater in allen Fragen zum Insolvenzrecht. Er kennt sich zudem auf den für die Insolvenz relevanten Gebieten des Steuerrechts, Strafrechts, Arbeitsrechts und Gesellschaftsrechts aus.
Beim Arbeitseinkommen gibt es für verschuldete Arbeitnehmer einen unpfändbaren Grundbetrag.
Was bedeutet Pfändungsschutz?
Wie hoch sind die Pfändungsfreigrenzen bei ihrem Arbeitseinkommen?
Eine aktuelle Untersuchung der Wirtschaftsberatung Crif Bürgel zeigt, dass die Vereinfachung der Verbraucherinsolvenz im Jahre 2014 kaum erfolgreich war.
Nur rund acht Prozent der überschuldeten Verbraucher gelang eine Restschuldenbefreiung nach drei Jahren Tilgung.
Das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 6 AZR 186/14) hat sich mit der wirksamen Anfechtung unentgeltlicher Leistungen im Insolvenzverfahren auseinandergesetzt.
Konkret ging es um die Anfechtung einer Schenkung durch Lohnzahlungen an eine von der Arbeit freigestellten Ehefrau.
Rund 3.400 Behandlungsfehler verursachten Ärzte einer aktuellen Statistik zur Folge im vergangenen Jahr in Deutschland.
In vielen Fällen müssen letztlich Gerichte entscheiden, ob eine Arzthaftung in Frage kommt und wie hoch der Anspruch der betroffenen Patienten auf Schadensersatz ausfällt.
Das Auswahlverfahren für angehende Polizisten ist streng.
Da können Brustimplantate, die Körpergröße, eine Jugendstraftat oder charakterliche Bedenken ein Grund sein, die Einstellung in den Polizeidienst zu verweigern.
Doch zu Recht?
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