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Wer haftet nach einem Sturz?

Wer haftet nach einem Sturz? Verletzung nach einem Treppensturz © freepik
Ob es die Fußmatte im Supermarkt oder die lockere Bordsteinkante ist - ein Sturz ist schnell passiert und hat oft unangenehme gesundheitliche Folgen für den Verunglückten. In vielen Fällen wird dann gestritten, wer für den Sturz und seine Folgen haften muss.

Sturz über Kabelbrücke- Festveranstalter haftet nicht!

Eine Kabelbrücke auf dem Boden muss nicht besonders gekennzeichnet werden, wenn sie für Radfahrer und Fußgänger gut erkennbar ist, entschied das Landgericht Magdeburg (Aktenzeichen 10 O 313/23). Stürzt ein Radfahrer über eine Kabelbrücke, weil er zu schnell fährt, scheidet eine Haftung des Festveranstalters aus.

Sturz in Container auf Mülldeponie- Betreiber haftet nicht!

Der Betreiber einer Mülldeponie muss bei einem Sturz eines Kunden von einer Abladerampe nicht haften, wenn der Unfall aus Unachtsamkeit des Kunden geschieht, entschied das Landgericht Koblenz (Aktenzeichen 1 O 166/22).

Sturz auf Treppe mit Teppichflicken - Hotelbetreiber haftet nicht!

Das Landgericht Koblenz (Aktenzeichen 3 O 294/22) hat entschieden, dass ein Hotelbetreiber nicht für den Sturz eines Gastes auf einer Treppe, die nur einen Handlauf besaß und mit Teppichflicken versehen war, haftet. Schließlich könne von ihm keine absolute Sicherheit gefordert werden.

Sturz auf unebener Terrasse – Gastättenbetreiber haftet nicht!

Bei einer rustikalen Terrasse kann der Besucher nicht davon ausgehen, dass der Bodenbelag völlig eben ist. Er muss mit Unebenheiten rechnen. Kommt es zu einem Sturz, haftet der Betreiber der Gaststätte nicht, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 11 U 33/23).

Sturz auf regennassen Steinweg – Grundstückseigentümer haftet nicht!

Stürzt ein Besucher auf einem untergeordnetem regennassen Zuweg zur nachbarlichen Terrasse, haftet dafür nicht der Grundstückseigentümer, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 17 W 17/22). Er ist nicht dafür verantwortlich, dass alle Wege zu seinem Haus gefahrlos betreten werden können. Außerdem war dem Besucher die Glättegefahr durch Regen und Blätter bei der notwendigen Sorgfalt erkennbar.

Sturz einer Senioren beim betreuten Spaziergang – kein Schadensersatz!

Das Oberlandesgericht Bamberg (Aktenzeichen 4 U 222/22) hat die Schadensersatzklage einer Tochter abgelehnt, deren Mutter bei einem Spaziergang mit einer Praktikantin auf einer Eisfläche stürzte, sich schwer verletzte und letztlich starb. Der Sturz stelle kein voll beherrschbares Behandlungsrisiko dar und löse damit keine Haftung aus.

Sturz von Bierbank – kein Schadensersatz!

Wer in einer Gaststätte von einer Bierbank fällt und sich dabei verletzt, muss dem Gaststättenbetreiber nachweisen, dass dieser seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Gelingt dem Gast dies nicht, kann er keinen Schadensersatz verlangen, so das Amtsgericht München (Aktenzeichen 159 C 18386/21).

Sturz auf Flugzeugtreppe – Airline haftet!

Der Europäische Gerichtshof (Aktenzeichen C-589/20) hat entschieden, dass eine Airline bei einem Sturz eines Fluggastes auf der Flugzeugtreppe auf Schadensersatz haftet, es sei denn, sie kann nachwiesen, dass der Sturz vom Passagier mitverantwortet wurde.

Keine Haftung bei Sturz über Kinderwagen im Treppenhaus

Das Landgericht Koblenz (Aktenzeichen 4 O 213/21) hat entschieden, dass das Abstellen eines Kinderwagens im Treppenhaus keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darstellt. Wer über den Kinderwagen stürzt, weil er ihn wegschieben will, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Sturz auf Tanzfläche: Disko-Betreiber haftet!

Der Betreiber einer Disko muss sicherstellen, dass die Tanzfläche für die Gäste gefahrlos zu nutzen ist. Aus diesem Grund muss die Tanzfläche in regelmäßigen Abständen auf Rutschgefahren oder Scherben kontrolliert werden. Unterlässt der Disko-Betreiber dies, haftet er, wenn ein Gast stürzt, so das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 7 U 125/21).

Sturz im Samba-Zug: Deutsch Bahn haftet!

Stürz ein Fahrgast auf der Tanzfläche in einem Samba-Zug aufgrund einer Starken Zugbremsung, haftet die Deutsche Bahn auf Schadensersatz. Das Landgericht Koblenz (Aktenzeichen 3 O 325/20) sprach dem Gestürzten 4.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Fahrradfahrer stürzt über Erdkabel- Mitschuld

Befindet sich auf einem Fahrradweg ein gut sichtbares Erdkabel und stürzt ein Radfahrer darüber, ist ihm eine hälftige Mitschuld am Unfall anzulasten, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 7 U 89/20). Der Radfahrer habe gegen das Sichtfahrgebot der Straßenverkehrsordnung verstoßen.

Sturz von Rettungstrage – kein Schadensersatz!

Stürzt ein Patient von einer Rettungstrage, obwohl kein Fehler des Sanitäters bei der Handhabung vorliegt und das Gerät auch ordnungsgemäß gewartet wurde, löst dies keinen Anspruch auf Schadensersatz aus, entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen III ZR 329/20).

Sturz auf Treppe zum Meeresstrand– kein Schadensersatz!

Stürzt ein Badegast auf der Treppe zum Watt, haftet die Kommune dafür nicht. Badegäste müssen sich laut Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (Aktenzeichen 11 U 31/21) auf die Gefahren am Strand einstellen. An die Rutschfestigkeit einer Treppe zum Meer sind nicht die gleichen Anforderungen zu stellen, die für andere Treppen, etwa im Sportbereich, gelten.

Sturz über Stromkabel im Fussballstadion– kein Schadensersatz!

Der Inhaber eines Verkaufstandes in einem Fussballstadion muss dafür sorgen, dass ein über den Fußgängerbereich laufendes Stromkabel ordentlich abgedeckt wird und Fußgänger nicht darüber stolpern. Ist das Kabel nicht ausreichend abgedeckt und kommt es im Gedränge der Zuschauer zu einem Sturz, haftet der Betreiber auf Schadensersatz, so das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 7 U 27/20).

Sturz wegen Biberloch – kein Schadensersatz!

Eine Frau, die bei einem Spaziergang über ein Erdloch eines Bibers stürzte und sich verletzte, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Kommune, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg (Aktenzeichen 4 W 362/21). Die Kommune hat ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt, weil sie das Gebiet, in dem die Frau stürzte, als Biberrevier ausgeschildert hat.

Sturz über Asphaltkante – Schadensersatz!

Ein Bauunternehmen muss für den Sturz einer Passantin haften, die nach der Reparatur eines Gehwegs über eine 3 cm hohe Asphaltkante stürzt, ohne dass vor der Gefahr gewarnt wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen 2 U 437/19).

Sturz durch automatische Schiebetür – Schadensersatz!

Das Landgericht Oldenburg (Aktenzeichen 4 O 2137/20) hat einer Frau Schadensersatz nach einem Sturz durch eine automatische Schiebetür bei einem Bahnhof zu gesprochen. Das Gericht sieht eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, weil die Schiebetür aufgrund einer zu spitz eingestellten Kamera ihren Schließvorgang weiter fortsetzt, obwohl sich eine Person im Gefahrenbereich befindet.

Sturz im Wald – Waldeigentümer haftet nicht

Das Landgericht München I (Aktenzeichen 18 O 11896/20) hat entschieden, dass ein Sturz im Wald aufgrund von waldtypischen Gefahren und Hindernissen keine Haftung des Waldeigentümers auslöst. Es lehnte damit die Schmerzensgeldklage einer über ein von Blättern überdecktes Drahtgeflecht gestürzten Pilzsammlerin ab.

Sturz über Absperrungskette – Kommune haftet nicht

Für den Sturz eines Kindes über eine Kette, die gut erkennbar zwischen zwei Metallpfosten gespannt war, um den Gehweg von einer stark befahrenen Straße zu trennen, haftet eine Kommune nicht, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg (Aktenzeichen 4 U 47/20). Die Kommune treffe keine grenzenlose Verkehrssicherungspflicht.

Sturz über Pflasterstein – Vermieter haftet nicht

Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen 7 S 693/19) hat in einem Urteil klargestellt, dass ein Vermieter nicht für den Sturz eines Mieters über einen erkennbar hochgedrückten Pflasterstein im Hof haften muss. Das Vermieter muss nur Gefahren ausräumen, vor denen sich ein Benutzer nicht selbst schützen kann - etwa, weil für ihn die Gefahr nicht erkennbar ist.

Sturz an der Bordsteinkante- Kommune haftet nicht!

Eine Frau stürzte über einen gelockerten Bordstein und brach sich den linken Ellbogen. Sie nahm die Kommune auf Schmerzensgeld in Anspruch. Zu Unrecht, entschied das Landgericht Coburg (Aktenzeichen 22 O 458/13). Es konnte keine Verkehrssicherungspflichtverletzung der Kommune erkennen. Die Frau habe den lockeren Bordstein gut erkennen können und sei daher für ihren Sturz alleine verantwortlich.

Sturz auf dem Gehweg – kein Schmerzensgeld

Ein Fußgänger, der eine Getränkekiste trug und deshalb Unebenmäßigkeiten auf dem Gehweg übersah und stürzte, kann von der Kommune kein Schmerzensgeld verlangen, entschied das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 7 U 298/19). Die Gefahrenquelle wäre für den Fußgänger erkennbar gewesen, wenn er dem Gehweg im Blick behalten hätte. Das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 11 U 72/19) schließt eine Haftung einer Kommune für den Sturz einer Passantin über einen Pflasterstein aus, wenn die Kommune nachweisen kann, dass sie den Gehweg regelmäßig kontrolliert hat.

Sturz im Supermarkt wegen Margarine – Inhaber haftet!

Rutscht ein Kunde in einem Supermarkt aus und stürzt, weil der Boden mit Margarine verschmiert ist, haftet der Inhaber des Supermarktes auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen 11 S 4998/94). Der Inhaber hat die Pflicht die Böden regelmäßig kontrollieren und reinigen zu lassen.

Sturz im Supermarkt nach Reinigungsarbeiten – Inhaber haftet!

Der Inhaber eines Supermarktes verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn nach Reinigungsarbeiten keine weiteren Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden und es daraufhin zu einem Sturz eines Kunden kommt, entschied das Landgericht Coburg (Aktenzeichen 24 O 76/18) und verurteilte ihn zur Zahlung von Schadensersatz.

Sturz über Gartenschlauch im Gartencenter – kein Schmerzensgeld

Eine Kundin, die in einem Gartencenter über einen am Boden liegenden Wasserschlauch stolperte und stürzte, kann kein Schmerzensgeld vom Gartencenter verlangen. Dies entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 122 C 9106/19). Es stellt klar, dass der Umstand, der zum Sturz führte zu den allgemeinen Risiken des Lebens gehört und der Gartencenter nicht verpflichtet war, weitere Sicherungen zu treffen.

Sturz über Sitzgruppe- Krankhausträger haftet nicht

Für den Sturz einer Krankenhausbesucherin über eine Sitzgruppe im Wartebereich muss der Krankenhausträger nicht haften, entschied das Landgericht Köln (Aktenzeichen 2 O 93/19). Als Besucher eines Krankenhauses müsse man mit Sitzgruppen im Wartebereich rechnen und darauf achten. Der Krankenhausträger ist nicht verpflichtet auf eine Sitzgruppe als Gefahrenquelle hinzuweisen.

Sturz bei Drehtür im Hoteleingang– Hotelbetreiber haftet

Ein Hotelbetreiber verletzt seine Verkehrssicherungspflichten, wenn eine Glas-Drehtür im Hoteleingangsbereich durch ein nicht erkennbares Glaselement eingefasst ist und eine Besucherin dies übersah und stürzte. Der Hotelbetreiber ist der Frau gegenüber zu Schmerzensgeld- und Schadensersatzzahlungen verpflichtet. Dies entschied das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (Aktenzeichen 11 U 109/16). Nach der Landesbauordnung muss eine Glasfläche, die bis zum Boden reicht, erkennbar gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung hatte der Hotelbetreiber unterlassen und damit seine Verkehrssicherungspflicht verletzt.

Sturz auf dem Schulparkplatz nach Elternabend– Schulträger haftet nicht

Für den Sturz einer Frau im Dunkeln auf einer Treppe des Schulgeländes nach einem Elternabend haftet der Schulträger nicht, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen 4 U 1/18). Die Frau war zu Fall gekommen, weil die Außenbeleuchtung des Schuldgeländes ausgefallen war und sie zwei Treppenstufen übersah. Sie verlangte daraufhin 15.000 Euro Schadensersatz vom Schulträger, da dieser ihrer Ansicht nach seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Ohne Erfolg, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Der Schulträger müsse zwar dafür sorgen, dass das Schulgelände ohne Gefahr benutzt werden können. Er müsse aber nicht für alle erdenkbaren Gefahren eine Lösung schaffen. Die Beleuchtung sei erst vor zwei Wochen ausgetauscht worden und sei noch am Nachmittag vom Hausmeister kontrolliert worden. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten sei daher auf Seiten des Schulträgers nicht zu erkennen.

Sturz mit Stöckelschuhen im Theater- Kommune haftet nicht!

Eine Theaterbesucherin, die mit ihren Stöckelschuhabsätzen in einer Schmutzfangmatte im Eingang eines Theaters hängen blieb und stürzte, ging mit ihrer Schadensersatzklage gegenüber der Stadt leer aus. Das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 11 U 127/15) lehnte eine Verkehrssicherungspflichtverletzung der beklagten Stadt ab. Die Schmutzfangmatte sei keine Gefahrenquelle, die es abzuschaffen gelte. Die Gefahr diese mit Stöckelschuhen zu betreten, sei der Theaterbesucherin erkennbar und beherrschbar gewesen.

Disco-Betreiber haftet für Sturz auf nasser Tanzfläche

Für den Sturz einer Frau auf einer nassen Tanzfläche in einer Disko muss der Betreiber haften, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 9 U 77/15). Den Betreiber der Disko trifft die Verkehrssicherungspflicht für einen ordnungsgemäßen Zustand der Tanzfläche zu sorgen.

Sturz mit Pinkeln auf Bahnanlage- Bahn haftet nicht!

Bahnanlagen dürfen nicht betreten werden. Tun Reisende dies doch, etwa um dort zu urinieren, und kommt es zu einem Sturz, haftet der Betreiber der Bahnanlage nicht. Auf diesem Gelände besteht für ihn keine Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Reisenden, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 172 C 5701/14).

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