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Drohnen – Was man als Besitzer beachten muss

Drohnen – Was man als Besitzer beachten muss © CC0 - Daniel Nanescu - splitshire.com
Mehr als eine halbe Million Drohnen sind in Deutschland im Einsatz. Seit April 2017 regelt in Deutschland eine sog. Drohnenverordnung den Umgang mit den unbemannten Flugobjekten auch die Europäische Union hat Vorschriften für den Drohnenverkehr erlassen. Seit Anfang 2021 gelten für private Drohnen-Piloten neue EU-einheitlichen Regeln.

EU-Regeln zum Drohnenverkehr

Die EU-Kommission hat Vorschriften für den sicheren Drohnenverkehr erlassen. Seit 2020 müssen alle Betreiber einer Drohne bei nationalen Behörden registriert sein. Die EU-Mitgliedstaaten haben das Recht sog. Flugverbotszonen für Drohnen einzurichten, etwa bei Flughäfen oder im Zentrum einer Stadt. Mit diesen Regeln möchte die EU im Rahmen der Luftfahrtstrategie die Sicherheit bei Drohneneinsätzen erhöhen. Seit Anfang 2021 unterteilt die EU-Drohnenverordnung Drohnen, abhängig von Gewicht und Einsatzzweck in drei Gruppen: open, specific und certified. Der private Drohnenverkehr fällt unter die Kategorie open. Hier dürfen Drohen genehmigungsfrei geflogen werden. Der Drohnenpilot muss mindestens 16 Jahre alt sein. Alle Drohnen, die zukünftig in der EU verkauft werden, müssen in fünf Risikoklassen eingruppiert werden. Je nach Klasse gelten unterschiedliche Auflagen. Die Risikoklasse muss auf der Verpackung der Drohne für den Kunden sichtbar gekennzeichnet sein. Ist die Drohnen mit einer Kamera ausgestattet, muss sich der Drohnenpilot beim Luftfahrtbundesamt registrieren lassen. Dies kann online geschehen. Betreiber von Drohnen über 250 Gramm Gewicht müssen sich unabhängig davon, ob die Drohne eine Kamera enthält oder nicht, auch beim LBA registrieren. Private Drohnenpiloten benötigen zwei Dokumente: den EU-Kompetenznachweis und das EU-Fernpilotenzeugnis. Beide sind für fünf Jahre gültig und müssen jeweils durch Wiederholungsprüfungen oder durch Auffrischungskurse verlängert werden. Ab 2023 gelten drei neue EU-Verordnungen für den Betrieb von Drohnen. Damit soll die Voraussetzung geschaffen werden, dass Drohnen außer Sichtweite und im insbesondere überfüllten Luftraum über eine größere Entfernung komplexe Operationen sicher durchführen können. Damit sollen Kollisionen zwischen Drohnen und bemannten Luftfahrzeugen verhindert werden.

Was bedeutet die deutsche Kennzeichnungspflicht von Drohnen?

Drohnen müssen in Deutschland nach der Drohnenverordnung mit einer Plakette gekennzeichnet sein, auf der Name und Anschrift des Drohneneigentümers steht. Diese Kennzeichnungspflicht gilt für alle Flugmodelle die mehr als 0,25 kg wiegen.

Was ist mit Kenntnisnachweis gemeint?

Für alle Drohnen die schwerer als 2 kg sind, muss der Halter einen Kenntnisnachweis erbringen, um diese außerhalb von einem Modellfluggelände fliegen zu dürfen. Als Kenntnisnachweis gilt eine Pilotenlizenz, eine Bescheinigung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle oder eine Bescheinigung von einem Luftsportverein über die Einweisung. Die Bescheinigung gilt für fünf Jahre.

Welche Drohnen dürfen ohne behördliche Erlaubnis geflogen werden?

Alle Drohnen, die weniger als 5 kg wiegen, dürfen in Deutschland ohne Erlaubnis einer Luftfahrtbehörde betrieben werden. Behörden dürfen Drohnen zur eigenen Aufgabenerfüllung immer erlaubnisfrei betreiben.

Für welche Drohnen ist eine behördliche Erlaubnis notwendig?

Der Betrieb von Drohnen, die mehr als 5 kg wiegen, bedarf in Deutschland einer behördlichen Erlaubnis. Ebenso der Betrieb von Drohnen bei Nacht. Zuständige Behörde ist die Landesluftfahrtbehörde.

Für welche Drohnen besteht ein Betriebsverbot?

Für Flugobjekte gilt in Deutschland ein Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5 kg, über und in sensiblen Bereichen wie Menschenversammlungen oder Krankenhäusern, über bestimmten Verkehrswegen, im Bereich von Flugplätzen, über Wohngrundstücken (wenn die Drohne in der Lage ist optische oder akustische Signale zu übertragen oder aufzuzeichnen) sowie für alle Drohnen, die schwerer als 25 kg sind.

Wichtig: Versicherungspflicht für Drohnen

Was viele Drohnen-Besitzer nicht wissen: Egal, ob eine Drohne gewerblich oder aus privatem Hobby genutzt wird, Drohnen müssen versichert sein. Kommt es aufgrund eines Drohnenflugs zu einem Unfall, haftet der Besitzer aufgrund der Gefährdungshaftung auch ohne Verschulden in unbegrenzter Höhe. Es gibt Drohnenversicherungen, in vielen Fällen kann die Drohnen beim privaten Gebrauch auch mit in die Hausratversicherung eingeschlossen werden.

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