Tina von Kiedrowski

Fachanwältin Tina von Kiedrowski
Fachanwältin für Familienrecht
Seit Ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft hat sich Rechtsanwältin Tina von Kiedorowski neben dem Erbrecht auf das Familienrecht spezialisiert. Im Jahr 2003 hat sie den Titel "Fachanwältin für Familienrecht" erhalten. Rechtsanwältin von Kiedrowski führt Beratungen und Vertretungen in Scheidungsfällen durch und regelt dabei unter anderem auch Unterhalts- und Sorgerechtsangelegenheiten.
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