Miete mindern bei Schimmel, Baulärm oder Wasserschaden? Fachanwalt für Mietrecht in Gütersloh berät
Wer möchte die volle Miet zahlen, wenn die Wohnung mit Schimmel befallen ist oder Baulärm monatelang nervt? Doch bevor Sie die Miete mindern, gibt es einige rechtliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Für Mietrechts-Laien ist das mit einigen Fallstricken verbunden.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit der Mietminderung:
Kann der Mieter bei Mietmängeln eigenmächtig einen Handwerker beauftragen?
Wie hoch ist die Mietminderungsquote bei Heizungsausfall im Winter?
Muss der Vermieter bei Mietmängeln eine Ersatzwohnung bezahlen?
Gibt es in Gütersloh besondere Regelungen im Hinblick auf die Mietminderung zu beachten?
Ein Fachanwalt für Mietrecht in Gütersloh ist in seiner täglichen Arbeit ständig mit Sachverhalten zur Mietminderung konfrontiert. Sein juristisches Spezialwissen im Mietrecht und seine jahrelange Berufserfahrung machen ihn zum Experten bei allen Fragen rund um die Mietminderung.
Wohnungseigentümerversammlungen, Eigentümerbeschlüsse, Hausverwaltung, Instandhaltung und Nutzung – Wohnungseigentümer werden mit vielen Rechtsfragen rund um ihre Immobilie konfrontiert.
Bei Modernisierungsmaßnahmen müssen Mieter sich nicht alles gefallen lassen.
So kann ein Mieter kann während eines bestehenden Mietverhältnisses vom Vermieter verlangen, dass dieser keine lärm-, erschütterungs- und staubintensiven Umbauarbeiten im Gebäude durchführt.
Insbesondere vor Weihnachten muss ein Mieter keine Modernisierungsmaßnahmen in seiner Wohnung dulden.
Wenn Mieter die alljährliche Nebenkostenabrechnung erhalten, ist damit häufig eine Aufforderung eine saftige Nachzahlung zu leisten verbunden.
Das führt nicht selten zum Streit zwischen Mieter und Vermieter.
Hier einige Tipps, auf was Mieter bei der Nebenkostenabrechnung unbedingt achten sollten.
Ein immer währendes Streitthema unter Nachbarn: Darf man Nachbars Pflanzen, die über den Gartenzaun wachsen und unter Umständen noch das eigene Grundstück verschatten, einfach abschneiden?
Wie viel Überwuchs muss man dulden?
Und wer muss die Kosten für die Beseitigung der überwachsenden Pflanzen tragen?
Wird Wohnraum zu anderen Zwecken als zum Wohnen genutzt – etwa als Ferienwohnung oder Büro – stellt das in einigen Städten eine Zweckentfremdung dar, die genehmigungspflichtig ist – ansonsten droht dem Wohnungseigentümer ein saftiges Bußgeld!
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