
Fachanwalt Manfred Mürmann
Fachanwalt für Steuerrecht
Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt 1984 habe ich mich besonders auf das Arbeitsrecht und das Steuerrecht konzentriert. Für beide Fachbereiche habe ich den Titel des Fachanwalts anerkannt bekommen.
Darüber hinaus bearbeite ich aber auch Fälle im Erbrecht, im Verkehrsrecht, im Gesellschaftsrecht sowie im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Die juristische Materie dieser Rechtsgebiete wirkt oft trocken und unverständlich. Meist sind Gesetzestexte von Laien kaum zu durchschauen, Eckpunkte und Wesentliches schwer zu erkennen. Darum ist es ratsam, von Anfang an auf die Unterstützung eines fachkundigen Anwalts zu bauen.
Ihren Fall bearbeite ich gewissenhaft und zügig, wobei ich vor jedem Schritt mit Ihnen Absprache halte. Da es oft um für die Existenz entscheidende Fragen geht, ist Sorgfalt mein oberstes Gebot und ich garantiere Ihnen eine umsichtige Behandlung Ihrer Anliegen.
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