
Fachanwältin Ingrid Fritze
Fachanwältin für Strafrecht
Ingrid Fritze ist seit 1995 ale Rechtsanwältin zugelassen.
1999 wurde ihr der Titel "Fachanwältin für Familienrecht" verliehen. In den Bereichen Trennung, Scheidung, Unterhalt und Kindschaftssachen berät und vertritt sie Mandanten.
2000 wurde ihr der Titel "Fachanältin für Strafrecht" verliehen. Hier hat sie sich auf das Steuerstrafrecht und die damit im Zusammenghang stegenden Finanzgerichtsprozesse spezialisiert.
Rechtsanwältin Fritzes Ziel ist die vertretbare und angemessen Lösung der Probleme ihrer Mandanten. Wenn möglich, wird die außergerichtliche Klärung angestrebt. Ist dies nicht durchführbar, erfolgt die sach- und fachgerechte Prozeßführung.
Klicken Sie auf ein Rechtsgebiet für eine detaillierte Leistungsbeschreibung und weitere Informationen zur Kanzlei.
Gerne rufen wir Sie umgehend und unverbindlich zurück.