
Fachanwalt Prof. Dr. Ernst L. Schwarz
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Schwarz wurde 1994 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und hat im selben Jahr zum Dr. jur. promoviert. Er ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Erbrecht und als Testamentsvollstrecker (EBS) zertifiziert. Folgende Themen sind Schwerpunkte im Erbrecht bei der Arbeit von Rechtsanwalt Prof. Dr. Schwarz: Erbrecht Testamentsgestaltung und Vermögensnachfolgeregelung, Testamentsvollstreckung und Nachlassmanagement sowie Nachlassauseinandersetzung (Zivilrecht und Erbschaftsteuerrecht).
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