Claus H. Wulff

Fachanwalt Claus H. Wulff
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht
Seit 1988 bin ich in meiner Kanzlei Scheufen, Wulff & Müller-Rath als Rechtsanwalt für Erbrecht und Mietrecht tätig. In beiden Rechtsgebieten habe ich auch den Titel des Fachanwalts inne.
Bereits im Jahr 2006 verlieh mir die Rechtsanwaltskammer Berlin den Fachanwalt für Erbrecht. Hier beschäftige ich mich mit allen rechtlichen Fragestellungen rund ums Erben und Vererben und kann Ihnen mit sachkundigem Rat zur Seite stehen.
Zudem bin ich zertifizierter Testamentsvollstrecker und vertrete deshalb nicht nur Privatpersonen, sondern bekomme auch von Berliner Nachlassgerichten erbrechtliche Fälle zur Bearbeitung anvertraut.
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