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Tax Compliance zwischen Unternehmen und Verwaltung
Themenbereich: Steuerrecht
In diesem Artikel wird der Themenbereich "Tax Compliance" erläutert.
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Wirksamkeit und Haftung bei Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils
Themenbereich: Handelsrecht Gesellschaftsrecht
Ist ein Einziehungsbeschluss weder nichtig noch wird er für nichtig erklärt, wird die Einziehung des Beschlusses mit dessen Mitteilung an den betroffenen Gesellschafter und nicht erst mit der Leistung der Abfindung wirksam. Die die Einziehung beschließenden Gesellschafter haften dem betroffenen Gesellschafter für die Abfindung anteilig, wenn diese nicht aus ungebundenem Vermögen geleistet werden kann oder die Gesellschaft nicht aufgelöst wird. - BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - II ZR 109/11
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