Fachanwalt Strafrecht Gelsenkirchen - Ihr gutes Recht!
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Fachanwalt Strafrecht Gelsenkirchen | Strafverteidiger Gelsenkirchen
Das Strafrecht umfasst die Handlungen, die in einem Staat verboten sind und legt deren Rechtsfolgen fest. Das Ziel des Strafrechts ist im Wesentlichen der Schutz von Leben und Eigentum sowie die Sicherung des Gemeinschaftslebens und des Staates. In Deutschland sind Geldstrafe und Freiheitsstrafe mögliche Folgen einer verbotenen Handlung. In anderen Ländern werden auch Körperstrafe sowie Todesstrafe als Rechtsfolge eingesetzt.
Im Strafgesetzbuch werden strafbare Handlungen in ihrer Art und Schwere definiert. Des Weiteren werden die dafür vorgesehenen Strafmaßnahmen beschrieben. Nicht zuletzt sind hier die dafür zuständigen Institutionen genannt und deren Arbeitsweise festgelegt.
Einer der wichtigsten Begriffe des Strafrechts ist die Tat. Dies ist etwas irreführend, da auch die "Nicht-Tat", also das Unterlassen einer Handlung, strafbar sein kann. Ein Beispiel: "Wer jemanden verletzt, wird bestraft." Jedoch gilt auch: "Wer nicht verhindert, dass jemand verletzt wird, wird bestraft."
Taten oder Nicht-Taten müssen zielgerichtet (also nicht reflexartig) und vorsätzlich sein. Des Weiteren müssen diese rechtswidrig und der Handelnde (oder Unterlassende) muss schuldhaft sein. Diese drei Bedingungen müssen also erfüllt sein, damit eine Strafe ausgesprochen werden kann: Tat (oder Unterlassen), Rechtswidrigkeit sowie Schuldfähigkeit.
Unterschieden werden beim Strafrecht im Wesentlichen Straftaten gegen eine Person (z.B. Nötigung, Schwangerschaftsabbruch, Mord), gegen Vermögen (z.B. Sachbeschädigung, Diebstahl, Erpressung) sowie gegen den Staat.


