Fachanwalt Familienrecht Berlin - Ihr gutes Recht!
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Fachanwalt Familienrecht Berlin
Innerhalb des deutschen Familienrechts werden die Rechtsverhältnisse von Personen geregelt, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner beziehungsweise nichteheliche Lebensgemeinschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Darüber hinaus sind im Familienrecht die Bereiche gesetzliche Vertretungsfunktionen, Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung festgeschrieben.
Die Rechtsvorschriften des Familienrechts sind im Wesentlichen im gleichnamigen vierten Buch des Bürgerlingen Gesetzbuches (BGB) enthalten. Dieses beinhaltet alle Gesetze über Eheschließung und das Eingehen von Lebenspartnerschaften und Lebensgemeinschaften sowie die Ehescheidung beziehungsweise die Aufhebung der Partnerschaften / Gemeinschaften. Auch sind hier die Bestimmungen über die daraus resultierenden Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich einbezogen. Unter dem Begriff "Kindschaftsrecht" sind diejenigen Bestimmungen zur Abstammung, wechselseitigen Unterhaltspflicht, zu den Rechten und Pflichten zwischen Eltern und Kindern sowie zur Adoption beschrieben. Alle Streitigkeiten in Bezug auf Familiensachen werden vor dem Familiengericht verhandelt.
Die Änderungen und Ergänzungen im Familienrecht sind hauptsächlich durch die sich wandelnde Gesellschaft begründet. So wuchs beispielsweise zunächst die Akzeptanz für die nichteheliche Lebensgemeinschaft in der Bevölkerung und bevor sie nach Jahrzehnten durch Definition, Rechte und Pflichten ins Familienrecht aufgenommen wurde.

