Fachanwalt Erbrecht Dessau - Ihr gutes Recht!
Fachanwalt Erbrecht Dessau: Fachanwälte für Erbrecht kennen sich ganz besonders gut aus, da sie besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Erbrecht in einer zusätzlichen Prüfung vor der für Dessau zuständigen Rechtsanwaltskanmmer nachgewiesen haben. Hier finden Sie direkt zum geprüften Fachanwalt / Fachanwältin für Erbrecht in Dessau













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Fachanwalt Erbrecht Dessau
Das Erbrecht umfasst einerseits das subjektive Recht zu vererben und zu erben. Als objektives Recht bezeichnet der Begriff Erbrecht diejenigen Rechtsnormen, sie sich mit dem Übergang von Vermögen einer verstorbenen Person auf eine oder mehrere andere Personen oder Institutionen befasst. Das Erbrecht ist durch das Grundgesetz (Art. 14) ausdrücklich garantiert.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Erbrecht im gleichnamigen fünften Buch geregelt. Wer erbt, erbt alles, was ihm testamentarisch oder gesetzlich zusteht, das heißt nicht nur Vermögen, sondern im Zweifelsfall auch Schulden. Ein Erbe kann aber auch ausgeschlagen werden.
Wird kein Testament und kein Erbvertrag erstellt, so greift die gesetzliche Erbfolge. Sie ist in Deutschland auf natürliche oder juristische Personen beschränkt. Wird kein Erbe gefunden oder wird das Erbe von allen ausgeschlagen, erbt der Fiskus (Erbschaftssteuer). Dieser kann per Gesetz das Erbe nicht ausschlagen. Dies nennt man Zwangserbe.
Ehegatten konkurrieren mit den Verwandten der ersten und zweiten Ordnung, sowie mit den Großeltern des Erblassers. Die Einzelheiten sind im Artikel "gesetzliche Erbfolge" beschrieben. Der eingetragene Lebenspartner hat ebenfalls ein Erbrecht. Existiert eine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag), hat die gesetzliche Erbfolge Einfluss auf den Pflichtteil, der einigen nahen Verwandten und Lebenspartnern grundsätzlich zusteht. Bei der Frage der Verwandtschaft gibt es eine Vielzahl an Besonderheiten: Erbberechtigt ist so zum Beispiel auch, wer zum Zeitpunkt des Erbfalles noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist. Und zu den leiblichen Verwandten zählen seit 1. Januar 1977 auch adoptierte Personen. Allerdings wurde bei Adoptionen aus der Zeit vor diesem Datum das Erbrecht vertraglich ausgeschlossen werden. Nicht zuletzt sind zum Beispiel nichteheliche Kinder gegenüber dem Vater (und den väterlichen Verwandten) nur erbberechtigt, wenn sie am oder nach dem 1. Juli 1949 geboren sind.

