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Fachanwalt Strafrecht - Allgemeines zum Strafrecht
Straftaten und ihre Aufklärung sind stets ein beliebtes Thema in Film und Fernsehen. Das Strafrecht, auch Kriminalrecht genannt, ist mit der Dramaturgie eines Krimis nicht vergleichbar.
Zum Strafrecht gehören dem Grundsatz nach alle Normen, die die Voraussetzungen (materielles Strafrecht) und das Verfahren (formelles Strafrecht) regeln, nach denen über einen Menschen eine Strafe zu verhängen und zu vollziehen ist.
Das so genannte Strafgesetzbuch enthält die Regelungen des materiellen Strafrechts. Im allgemeinen Teil sind die Lehre vom Verbrechen und deren Rechtsfolgen sowie die allgemeinen Vorschriften zur Beurteilung einer Straftat festgeschrieben. Im besonderen Teil sind die einzelnen Straftaten enthalten und nach Rechtsinteressen geordnet. Diese sind Straftaten gegen den demokratischen Rechtsstaat, gegen die öffentliche Ordnung, gegen die Rechtspflege, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die persönliche Ehre, gegen Leben und Gesundheit, gegen die Umwelt, Straßenverkehrsdelikte und sonstige gemeingefährliche Straftaten (Brandstiftung, unterlassene Hilfeleistung u. a.) sowie Straftaten im Amt (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u. a.). Das Strafgesetzbuch umfasst nicht alle Straftaten. Verschiedene Delikte sind auch in anderen Gesetzen geregelt, zum Beispiel Steuerdelikte. Die ursprüngliche Fassung des Strafgesetzbuchs ist von 1871. Die meisten Änderungen betreffen den besonderen Teil, also die einzelnen Strafdelikte.
Die in Deutschland innerhalb Strafrecht definierten und eingesetzten Strafen sind Geldstrafe und Freiheitsstrafe. Bei leichten Rechtsverstößen sieht es der moderne Gesetzgeber zumeist als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Bußgeldern, z.B. bei Ordnungswidrigkeiten wie der Verletzung der Meldepflicht.
Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht. Hier wird beschrieben, welche Möglichkeiten zur Durchsetzung des materiellen Strafrechts gegeben sind.

