Fachanwalt Erbrecht

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Fachanwalt Erbrecht - Allgemeines zum Erbrecht


Das gleichnamige, fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthält alle Regelungen zum Rechtsgebiet Erbrecht. Hier findet man Antworten auf alle Fragen rund um das Thema Erben und Vererben. Ein wichtiger Punkt beim Erben ist, dass man nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden erben kann. Allerdings kann ein Erbe auch ausgeschlagen werden.
Der so genannte Erblasser, also derjenige der vererbt, hat auf der einen Seite mehrere Möglichkeiten zu vererben: Er kann zu Lebzeiten persönlich durch Testament oder Erbvertrag bestimmen, wer hauptsächlich erben soll. Tut er dies nicht, gilt die gesetzliche Erbfolge. Hier ist mit vielen Regelungen und Ausnahmen beschrieben, wer zu wie vielen Teilen erbt. Die gesetzliche Erbfolge bestimmt die Erben ausschließlich aus dem Kreis der Verwandten des Erblassers. Wer also jemanden außerhalb der Verwandtschaft begünstigen möchte, muss dies durch ein Testament oder einen Erbvertrag ausdrücklich festlegen. In einem Testament kann u.a. verfügt werden, wer, was, wie viel und wann erben soll. Um Testamentsanfechtungen zu vermeiden, kann ein so genanntes öffentliches Testament beim Notar verfasst werden.
Die zweite Möglichkeit, sein Erbe individuell zu regeln, ist der Erbvertrag. Der wesentliche Unterschied zum Testament besteht darin, dass der Erblasser sich beim Erbvertrag gegenüber seinem Vertragspartner bindet. Während der in einem Testament Bedachte keine rechtliche Handhabe hat, einen Widerruf des Testaments durch andere zu verhindern, erlangt er beim Erbvertrag eine gesicherte, Rechtsposition. Der Erbvertrag kann mit anderen, nicht erbrechtlichen Geschäften (etwa Grundstücksübertragungen), oder - in der Praxis sehr häufig - mit einem Ehevertrag verbunden werden. Daher gibt es auch den Ehe- und Erbvertrag.

Beim richtigen Vererben und Erben hilft Ihnen ein Fachanwalt für Erbrecht.